Phytotherapie: So werden Phytopharmaka produziert
Bei Schwabe Austria haben wir uns der Produktion pflanzlicher Arzneimittel auf höchstem Niveau verschrieben. Phytotherapeutika entstehen dabei aus Extrakten ganzer Pflanzen oder Teilen einer Pflanze. Vielleicht kennen Sie die bekannten Pflanzenmedikamente Passedan® und Crataegutt®? Alleine von diesen beiden hochwertigen Arzneien werden am Wiener Standort jedes Jahr etwa 850.000 Packungen produziert.
Sicherstellung der Qualität als höchstes Gut
Für die Produktion unserer pflanzlichen Arzneimittel werden ausschließlich hochwertige qualitative Ausgangsstoffe eingesetzt. Diese werden bei Schwabe ressourcenschonend und umweltfreundlich gewonnen. Bevor sie jedoch den Weg in die Verarbeitung finden, werden sie einer strengen Qualitätskontrolle mittels mittels modernster Analysemethoden unterzogen. Diese Qualität wird auch in weiterer Folge durch festgelegte Herstellprozesse und durch laufende Analysen des Endprodukts sichergestellt. Bei Schwabe Austria wird jede einzelne Charge durch das Labor überprüft und muss in der Qualität bestätigt werden, bevor sie unser Haus verlässt.
Komplexe Herstellung von Spezialextrakten
Bei Schwabe Austria werden auch Spezialextrakte produziert. Die Herstellung solcher Extrakte ist besonders kompliziert, denn dabei werden Inhaltsstoffe, die für die Wirksamkeit bestimmend sind, in einem komplexen und vielstufigen Prozess angereichert. Gleichzeitig werden unerwünschte Stoffe, wie zum Beispiel die Ginkgolsäure bei den Ginkgo-Produkten, herausgefiltert. Anschließend werden diese angereicherten Spezialextrakte verdünnt und zu Phytopharmaka weiterverarbeitet.
Mondernste Standards für Ihre Sicherheit
Dank der traditionsreichen Geschichte können wir am Wiener Standort auf Jahrhunderte altes Wissen aus der Welt der Pflanzen zurückgreifen. Heute wird dieser Traditionsansatz für die Produktion unserer pflanzlichen Arzneimittel aufgegriffen und mit den strengen GMP-Richtlinien vereinbart. GMP steht dabei für Good Manufacturing Practice, was zu Deutsch soviel wie „Gute Herstellungspraxis“ heißt. Die darin enthaltenen Bestimmungen dienen der Qualitätssicherung von Produktionsabläufen bei der Herstellung von Arzneimitteln und sind international anerkannt. Sie beinhalten sämtliche Produktionsschritte von der Kontrolle des Ausgangsmaterials bis hin zur Lagerung der Arzneimittel.